Warum NATRUE

Bis heute gibt es keine offizielle regulatorische Definition für Natur- und Biokosmetik. Es gibt private Standards, aber es sollte erwähnt werden, dass die Grundvoraussetzung darin besteht, dass Produkte zuerst die EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 erfüllen müssen. Bio-Zutaten sind in der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates für ökologische Landwirtschaft geregelt.